Kapitel · Abschnitt XV
Kapitel 76: Aluminium und Waren daraus
- 0 %–10 %EU
- 10 %–60 %Türkei
- 0 %–6,5 %USA
- 0 %–10 %UK
- 250 Mrd. $Welthandel 2024
16 Positionen bilden Kapitel 76, das zu Abschnitt XV gehört („Unedle Metalle und Waren daraus“).
In der Kombinierten Nomenklatur ist Kapitel 76 in 65 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 10 %. Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Kapitel 76 umfasst im türkischen Zolltarif 83 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 10 % und 60 % (Durchschnitt 41,1 %).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Kapitel 76 in 65 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 6,5 %. Bei 6 davon beträgt der Satz 0 %.
Der Welthandel mit Waren des Kapitels 76 belief sich 2024 auf 250 Mrd. $, ein Plus von 2,2 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (15,7 % des Gesamtwerts), gefolgt von Deutschland.
Die USA importierten am meisten (29,7 Mrd. $).
Zollsätze im Vergleich
Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.
Positionen 16
- 7601Aluminium in Rohform
- 7602Abfälle und Schrott, aus Aluminium
- 7603Pulver und Flitter, aus Aluminium
- 7604Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium
- 7605Draht aus Aluminium
- 7606Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
- 7607Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
- 7608Rohre aus Aluminium
- 7609Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium
- 7610Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium
- 7611Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
- 7612Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
- 7613Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase
- 7614Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik
- 7615Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Aluminium; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Aluminium
- 7616Andere Waren aus Aluminium
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 16 Mio. $16 Mio. $+503,8 Mio. $+3,2 Mrd. $+> 7,9 Mrd. $
Exporte: 222
- China: 39,1 Mrd. $
- Deutschland: 17,7 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 14 Mrd. $
- Kanada: 12,7 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 8,5 Mrd. $
- Italien: 8,4 Mrd. $
- Russland: 7,9 Mrd. $
- Niederlande: 7,4 Mrd. $
- Indien: 7,2 Mrd. $
- Frankreich: 6,8 Mrd. $
- Malaysia: 6,8 Mrd. $
- Norwegen: 5,8 Mrd. $
- Spanien: 5,4 Mrd. $
- Türkei: 5,3 Mrd. $
- Südkorea: 5,2 Mrd. $
- Polen: 5,2 Mrd. $
- Bahrain: 5,1 Mrd. $
- Österreich: 4,7 Mrd. $
- Australien: 4,7 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 3,6 Mrd. $
- Thailand: 3,5 Mrd. $
- Belgien: 3,2 Mrd. $
- Südafrika: 3 Mrd. $
- Japan: 2,9 Mrd. $
- Griechenland: 2,9 Mrd. $
- Island: 2,9 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 2,7 Mrd. $
- Tschechien: 2,6 Mrd. $
- Mexiko: 2,5 Mrd. $
- Schweiz: 2,3 Mrd. $
- Mosambik: 2,1 Mrd. $
- Vietnam: 2 Mrd. $
- Schweden: 2 Mrd. $
- Brasilien: 1,9 Mrd. $
- Rumänien: 1,8 Mrd. $
- Taiwan: 1,8 Mrd. $
- Slowenien: 1,7 Mrd. $
- Katar: 1,7 Mrd. $
- Ungarn: 1,6 Mrd. $
- Dänemark: 1,6 Mrd. $
- Indonesien: 1,4 Mrd. $
- Slowakei: 1,4 Mrd. $
- Argentinien: 1,2 Mrd. $
- Oman: 1,1 Mrd. $
- Ägypten: 973,5 Mio. $
- Portugal: 962,3 Mio. $
- Neuseeland: 935,2 Mio. $
- Kasachstan: 864,7 Mio. $
- Kolumbien: 836 Mio. $
- Kroatien: 795 Mio. $
- Serbien: 741,3 Mio. $
- Iran: 663,7 Mio. $
- Bulgarien: 656,5 Mio. $
- Singapur: 612,4 Mio. $
- Finnland: 503,8 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 476,3 Mio. $
- Luxemburg: 455,3 Mio. $
- Nigeria: 357,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 357,3 Mio. $
- Israel: 343,7 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 79,6 Mio. $79,6 Mio. $+482,4 Mio. $+3 Mrd. $+> 8,7 Mrd. $
Importe: 225
- Vereinigte Staaten: 29,7 Mrd. $
- Deutschland: 21,5 Mrd. $
- China: 13,2 Mrd. $
- Mexiko: 10,2 Mrd. $
- Frankreich: 8,9 Mrd. $
- Niederlande: 8,7 Mrd. $
- Südkorea: 8,7 Mrd. $
- Italien: 8,3 Mrd. $
- Japan: 8,1 Mrd. $
- Indien: 7,6 Mrd. $
- Polen: 7,3 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 6,6 Mrd. $
- Spanien: 6 Mrd. $
- Türkei: 5,9 Mrd. $
- Malaysia: 5,7 Mrd. $
- Thailand: 5,6 Mrd. $
- Kanada: 5,3 Mrd. $
- Österreich: 4,8 Mrd. $
- Vietnam: 4,6 Mrd. $
- Tschechien: 3,8 Mrd. $
- Belgien: 3,7 Mrd. $
- Schweiz: 3,3 Mrd. $
- Ungarn: 3 Mrd. $
- Taiwan: 2,6 Mrd. $
- Australien: 2,6 Mrd. $
- Rumänien: 2,2 Mrd. $
- Brasilien: 2,2 Mrd. $
- Indonesien: 2,2 Mrd. $
- Schweden: 2,1 Mrd. $
- Griechenland: 2 Mrd. $
- Slowakei: 2 Mrd. $
- Dänemark: 2 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 1,9 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 1,9 Mrd. $
- Singapur: 1,8 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 1,7 Mrd. $
- Slowenien: 1,7 Mrd. $
- Marokko: 1,6 Mrd. $
- Portugal: 1,5 Mrd. $
- Norwegen: 1,5 Mrd. $
- Israel: 1 Mrd. $
- Kroatien: 1 Mrd. $
- Serbien: 1 Mrd. $
- Russland: 913 Mio. $
- Ägypten: 846,6 Mio. $
- Irak: 832,6 Mio. $
- Bulgarien: 801,9 Mio. $
- Kambodscha: 796 Mio. $
- Finnland: 719,8 Mio. $
- Philippinen: 706,6 Mio. $
- Südafrika: 696,4 Mio. $
- Irland: 695,1 Mio. $
- Algerien: 570 Mio. $
- Nigeria: 540,2 Mio. $
- Kolumbien: 525,9 Mio. $
- Luxemburg: 509,7 Mio. $
- Chile: 482,4 Mio. $
- Bangladesch: 473,9 Mio. $
- Ukraine: 455,1 Mio. $
- Usbekistan: 438,2 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 39,1 Mrd. $ | 15,7 % | |
| 2 | 17,7 Mrd. $ | 7,1 % | |
| 3 | 14 Mrd. $ | 5,6 % | |
| 4 | 12,7 Mrd. $ | 5,1 % | |
| 5 | 8,5 Mrd. $ | 3,4 % | |
| 6 | 8,4 Mrd. $ | 3,4 % | |
| 7 | 7,9 Mrd. $ | 3,2 % | |
| 8 | 7,4 Mrd. $ | 2,9 % | |
| 9 | 7,2 Mrd. $ | 2,9 % | |
| 10 | 6,8 Mrd. $ | 2,7 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 29,7 Mrd. $ | 11,9 % | |
| 2 | 21,5 Mrd. $ | 8,6 % | |
| 3 | 13,2 Mrd. $ | 5,3 % | |
| 4 | 10,2 Mrd. $ | 4,1 % | |
| 5 | 8,9 Mrd. $ | 3,5 % | |
| 6 | 8,7 Mrd. $ | 3,5 % | |
| 7 | 8,7 Mrd. $ | 3,5 % | |
| 8 | 8,3 Mrd. $ | 3,3 % | |
| 9 | 8,1 Mrd. $ | 3,3 % | |
| 10 | 7,6 Mrd. $ | 3 % |
Anmerkungen zum Kapitel
Unterpositions-Anmerkungen
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:
a) nicht legiertes Aluminium:
Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:
Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente, je 0,1 b) Aluminiumlegierungen:
metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern
1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder
2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.
2. Abweichend von Anmerkung 9 c) zu Abschnitt XV gilt der Begriff „Draht“ im Sinne der Unterposition 761691 nur für Erzeugnisse, auch in Ringen oder Rollen, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Im Sinne der Unterpositionen 76011010, 76012030 und 76012040 gelten als:
Barren: Waren in Rohform mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Rechtecks oder anderen Vielecks, mit einer Breite von mehr als 800 mm und einer Dicke von mehr als 280 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Diese Waren sind zum Walzen bestimmt;
Bolzen: Waren in Rohform mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises (einschließlich „abgeflachte Kreise“), mit einem Durchmesser von mehr als 125 mm.
2. Im Sinne der Unterpositionen 76061211 und 76061219 gelten als:
Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche;
Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt.
Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
3. Im Sinne der Unterpositionen 76061130, 76061230 und 76072091 gelten als:
Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Aluminium und Waren daraus“?
„Aluminium und Waren daraus“ bildet Kapitel 76 des Harmonisierten Systems, in Abschnitt XV. Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummern um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Aluminium und Waren daraus“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 76 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 10 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Aluminium und Waren daraus“ in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) werden Einfuhren unter 76 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 6,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Aluminium und Waren daraus“?
China, mit 39,1 Mrd. $ im Jahr 2024 (15,7 % der weltweiten Exporte).