Abschnitt I

Abschnitt I: Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs

Abschnitt I umfasst 5 Kapitel (01, 02, 03, 04, 05) mit 44 Positionen und 373 sechsstelligen Unterpositionen.

Kapitel 5

01 Lebende Tiere
02 Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse
03 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; Geniessbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
05 Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Anmerkungen zum Abschnitt

Anmerkungen