Abschnitt XXI
Abschnitt XXI: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Abschnitt XXI umfasst ein Kapitel (97) mit 6 Positionen und 19 sechsstelligen Unterpositionen.
Kapitel 1
97 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 9701Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen, Mosaike und ähnliche dekorative Bildwerke
- 9702Originalstiche, -schnitte und -steindrucke
- 9703Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art
- 9704Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position 4907
- 9705Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert
- 9706Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt