Abschnitt X

Abschnitt X: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus

Abschnitt X umfasst 3 Kapitel (47, 48, 49) mit 40 Positionen und 140 sechsstelligen Unterpositionen.

Kapitel 3

47 Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung
48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes; Hand- oder Maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne