Abschnitt XIX
Abschnitt XIX: Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör
Abschnitt XIX umfasst ein Kapitel (93) mit 7 Positionen und 18 sechsstelligen Unterpositionen.
Kapitel 1
93 Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör
- 9301Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307
- 9302Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 9304
- 9303Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)
- 9304Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307
- 9305Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304
- 9306Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen
- 9307Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen