Abschnitt II
Abschnitt II: Waren pflanzlichen Ursprungs
Abschnitt II umfasst 9 Kapitel (06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14) mit 77 Positionen und 317 sechsstelligen Unterpositionen.
Kapitel 9
06 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
- 0601Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)
- 0602Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel
- 0603Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
- 0604Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
- 0701Kartoffeln, frisch oder gekühlt
- 0702Tomaten, frisch oder gekühlt
- 0703Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt
- 0704Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
- 0705Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt
- 0706Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
- 0707Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
- 0708Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
- 0709Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt
- 0710Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
- 0711Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
- 0712Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
- 0713Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
- 0714Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes
08 Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
- 0801Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
- 0802Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
- 0803Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet
- 0804Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet
- 0805Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet
- 0806Weintrauben, frisch oder getrocknet
- 0807Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch
- 0808Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
- 0809Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch
- 0810Andere Früchte, frisch
- 0811Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 0812Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
- 0813Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
- 0814Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt
09 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
- 0901Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
- 0902Tee, auch aromatisiert
- 0903Mate
- 0904Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0905Vanille
- 0906Zimt und Zimtblüten
- 0907Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
- 0908Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
- 0909Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
- 0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
11 Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
- 1101Mehl von Weizen oder Mengkorn
- 1102Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn
- 1103Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
- 1104Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
- 1105Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln
- 1106Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8
- 1107Malz, auch geröstet
- 1108Stärke; Inulin
- 1109Kleber von Weizen, auch getrocknet
12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
- 1201Sojabohnen, auch geschrotet
- 1202Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet
- 1203Kopra
- 1204Leinsamen, auch geschrotet
- 1205Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet
- 1206Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
- 1207Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
- 1208Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl
- 1209Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
- 1210Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
- 1211Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
- 1212Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 1213Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets
- 1214Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets
14 Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 1401Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)
- 1404Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Anmerkungen zum Abschnitt
Anmerkung
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.