Position · Kapitel 10
1006: Reis
4 Unterpositionen bilden Position 1006 in Kapitel 10 („Getreide“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 4
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,6 Mio. $1,6 Mio. $+16,2 Mio. $+216,9 Mio. $+> 1,9 Mrd. $
Exporte: 172
- Indien: 11,9 Mrd. $
- Thailand: 6,7 Mrd. $
- Pakistan: 4,1 Mrd. $
- Vietnam: 4,1 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 2,5 Mrd. $
- Kambodscha: 1,9 Mrd. $
- Myanmar: 1,4 Mrd. $
- China: 952,2 Mio. $
- Italien: 907,3 Mio. $
- Brasilien: 588,4 Mio. $
- Uruguay: 582,6 Mio. $
- Paraguay: 445,4 Mio. $
- Belgien: 316,3 Mio. $
- Niederlande: 280,2 Mio. $
- Tansania: 271,5 Mio. $
- Argentinien: 256,7 Mio. $
- Australien: 216,9 Mio. $
- Türkei: 204,5 Mio. $
- Spanien: 198,5 Mio. $
- Guyana: 134,1 Mio. $
- Südafrika: 116,9 Mio. $
- Taiwan: 107,9 Mio. $
- Portugal: 91,2 Mio. $
- Japan: 91,2 Mio. $
- Ägypten: 88,4 Mio. $
- Griechenland: 81,3 Mio. $
- Bulgarien: 68,4 Mio. $
- Singapur: 64,3 Mio. $
- Südkorea: 63,1 Mio. $
- Polen: 62,4 Mio. $
- Deutschland: 59,6 Mio. $
- Frankreich: 58,3 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 48,4 Mio. $
- Kasachstan: 42,9 Mio. $
- Ecuador: 42,3 Mio. $
- Senegal: 41,9 Mio. $
- Kanada: 41,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 41 Mio. $
- Laos: 32 Mio. $
- Tschechien: 25,8 Mio. $
- Togo: 17,1 Mio. $
- Mosambik: 16,2 Mio. $
- El Salvador: 16 Mio. $
- Mexiko: 15,8 Mio. $
- Litauen: 15,4 Mio. $
- Sri Lanka: 14,7 Mio. $
- Rumänien: 14,7 Mio. $
- Schweiz: 14,1 Mio. $
- Slowakei: 13,3 Mio. $
- Russland: 11,6 Mio. $
- Peru: 11,4 Mio. $
- Malaysia: 10,8 Mio. $
- Costa Rica: 10,7 Mio. $
- Dänemark: 10,6 Mio. $
- Honduras: 9,8 Mio. $
- Benin: 9,6 Mio. $
- Mauritius: 8,8 Mio. $
- Suriname: 8 Mio. $
- Ungarn: 7,4 Mio. $
- Österreich: 7,2 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 33,9 Mio. $33,9 Mio. $+155 Mio. $+509,5 Mio. $+> 1,1 Mrd. $
Importe: 221
- Indonesien: 2,7 Mrd. $
- Philippinen: 2,5 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 1,9 Mrd. $
- Vietnam: 1,7 Mrd. $
- Irak: 1,6 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 1,6 Mrd. $
- Côte d’Ivoire: 1,1 Mrd. $
- Malaysia: 1,1 Mrd. $
- Benin: 963,8 Mio. $
- China: 905,7 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 719,4 Mio. $
- Senegal: 716,8 Mio. $
- Iran: 700,9 Mio. $
- Brasilien: 690,2 Mio. $
- Frankreich: 688 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 678,3 Mio. $
- Südafrika: 637,5 Mio. $
- Japan: 606 Mio. $
- Jemen: 588,1 Mio. $
- Mexiko: 575,5 Mio. $
- Togo: 572,6 Mio. $
- Deutschland: 536,7 Mio. $
- Kenia: 509,5 Mio. $
- Guinea: 499,5 Mio. $
- Kamerun: 487,2 Mio. $
- Mosambik: 479,7 Mio. $
- Niederlande: 477,8 Mio. $
- Belgien: 447,4 Mio. $
- Kanada: 442,9 Mio. $
- Südkorea: 406 Mio. $
- Afghanistan: 393,1 Mio. $
- Haiti: 363,5 Mio. $
- Singapur: 332,7 Mio. $
- Spanien: 316 Mio. $
- Italien: 299 Mio. $
- Oman: 296 Mio. $
- Somalia: 292,7 Mio. $
- Kuwait: 284,7 Mio. $
- Australien: 282,7 Mio. $
- Türkei: 279,4 Mio. $
- Angola: 267,6 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 245,7 Mio. $
- Niger: 243,9 Mio. $
- Sierra Leone: 234,6 Mio. $
- Simbabwe: 228,8 Mio. $
- Israel: 220,2 Mio. $
- Jordanien: 208 Mio. $
- Katar: 200 Mio. $
- Uganda: 194 Mio. $
- Polen: 176,8 Mio. $
- Portugal: 168,7 Mio. $
- Nepal: 167,9 Mio. $
- Dschibuti: 167,7 Mio. $
- Costa Rica: 160,6 Mio. $
- Dominikanische Republik: 159,8 Mio. $
- Venezuela: 155 Mio. $
- Madagaskar: 152,6 Mio. $
- Papua-Neuguinea: 150,2 Mio. $
- Algerien: 149,1 Mio. $
- Chile: 147,7 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 11,9 Mrd. $ | 30 % | |
| 2 | 6,7 Mrd. $ | 17 % | |
| 3 | 4,1 Mrd. $ | 10,3 % | |
| 4 | 4,1 Mrd. $ | 10,3 % | |
| 5 | 2,5 Mrd. $ | 6,4 % | |
| 6 | 1,9 Mrd. $ | 4,8 % | |
| 7 | 1,4 Mrd. $ | 3,6 % | |
| 8 | 952,2 Mio. $ | 2,4 % | |
| 9 | 907,3 Mio. $ | 2,3 % | |
| 10 | 588,4 Mio. $ | 1,5 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 2,7 Mrd. $ | 6,8 % | |
| 2 | 2,5 Mrd. $ | 6,3 % | |
| 3 | 1,9 Mrd. $ | 4,8 % | |
| 4 | 1,7 Mrd. $ | 4,3 % | |
| 5 | 1,6 Mrd. $ | 4,2 % | |
| 6 | 1,6 Mrd. $ | 4 % | |
| 7 | 1,1 Mrd. $ | 2,8 % | |
| 8 | 1,1 Mrd. $ | 2,7 % | |
| 9 | 963,8 Mio. $ | 2,4 % | |
| 10 | 905,7 Mio. $ | 2,3 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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CELEX 22026D0498 · Quelle: eur-lex.europa.eu
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 1006 in 37 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 7,7 %. Für 36 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 1006 umfasst im türkischen Zolltarif 37 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 15 % und 45 % (Durchschnitt 40,3 %).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 1006 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz beträgt 11,2 %. Für 5 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 1006 umfasst im britischen Zolltarif 138 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 6 % (Durchschnitt 2 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %. Für 135 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 1006 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 1006 umfasst im mexikanischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 9 % und 20 % (Durchschnitt 17,6 %).
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 1006 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 0 % und 10,8 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 1006 umfasst im argentinischen Zolltarif 48 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 0 % und 10,8 % (Durchschnitt 9,4 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 1006 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 1006 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif ist Position 1006 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %. Für 4 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif gelten für alle 5 Tarifpositionen unter Position 1006 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 1006 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 1006 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 16 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei). Bei 6 davon beträgt der Satz 0 %. Für 10 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im norwegischen Zolltarif ist Position 1006 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %. Für 4 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 1006 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 37 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 35 % (Durchschnitt 34 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 1006 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll liegt zwischen 5 % und 10 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 1006 belief sich 2024 auf 39,5 Mrd. $, ein Plus von 13,6 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Indien (30 % des Gesamtwerts), gefolgt von Thailand.
Indonesien importierte am meisten (2,7 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 59,6 Mio. $ auf Rang 31 unter 172 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 536,7 Mio. $ (Rang 22).
Anmerkungen
Anmerkungen
1.
A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden.
B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
2. Zu Position 1005 gehört nicht Zuckermais (Kapitel 7).
Zusätzliche Anmerkungen
1. Es gelten als:
a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10061030, 10062011, 10062092, 10063021, 10063042, 10063061 und 10063092: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt;
b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10061050, 10062013, 10062094, 10063023, 10063044, 10063063 und 10063094: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt;
c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10061071, 10061079, 10062015, 10062017, 10062096, 10062098, 10063025, 10063027, 10063046, 10063048, 10063065, 10063067, 10063096 und 10063098: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben;
d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 10061030, 10061050, 10061071, 10061079 und 10061090: Reis in der Strohhülse, gedroschen;
e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10062011, 10062013, 10062015, 10062017, 10062019, 10062092, 10062094, 10062096, 10062098 und 10062099: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ und „riso sbramato“ bekannt ist;
f) „halbgeschliffener Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10063021, 10063023, 10063025, 10063027, 10063029, 10063042, 10063044, 10063046, 10063048 und 10063049: Reis, bei dem die Strohhülse, ein Teil des Keimes und ganz oder teilweise die äußeren Schichten des Perikarps, nicht jedoch die inneren Schichten, entfernt worden sind;
g) „vollständig geschliffener Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10063061, 10063063, 10063065, 10063067, 10063069, 10063092, 10063094, 10063096, 10063098 und 10063099: Reis, bei dem die Strohhülse, die äußeren und inneren Schichten des Perikarps und der Keim bei mittel- und langkörnigem Reis vollständig, bei rundkörnigem Reis zumindest teilweise, entfernt worden sind, bei dem jedoch bis zu 10 GHT der Körner weiße Längsrillen aufweisen können;
h) „Bruchreis“ im Sinne der Unterposition 100640 gebrochene Körner, die drei Viertel oder weniger der durchschnittlichen Länge ganzer Körner haben.
2. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:
a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Reis“?
„Reis“ fällt unter Position 1006 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 10 gehört (Abschnitt II). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Reis“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 1006 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 7,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Reis“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 1006 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 15 % bis 45 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Reis“?
Indien, mit 11,9 Mrd. $ im Jahr 2024 (30 % der weltweiten Exporte).