Abschnitt VI

Abschnitt VI: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien

Abschnitt VI umfasst 11 Kapitel (28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38) mit 179 Positionen und 923 sechsstelligen Unterpositionen.

Kapitel 11

28 Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
29 Organische chemische Erzeugnisse
30 Pharmazeutische Erzeugnisse
31 Düngemittel
32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
33 Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel
34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, „Dentalwachs“ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips
35 Eiweissstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme
36 Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht Entzündliche Stoffe
37 Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken
38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie

Anmerkungen zum Abschnitt

Anmerkungen