Abschnitt IV

Abschnitt IV: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch Nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind

Abschnitt IV umfasst 9 Kapitel (16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24) mit 57 Positionen und 220 sechsstelligen Unterpositionen.

Kapitel 9

16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
17 Zucker und Zuckerwaren
18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao
19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
24 Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch Nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind

Anmerkungen zum Abschnitt

Anmerkung