Präferenznachweise: EUR.1, EUR-MED, A.TR, REX und mehr
Die Nachweise, die im Handel mit der EU, dem Vereinigten Königreich und der Türkei Präferenzzölle ermöglichen, was jeder davon abdeckt und wie Sie Zoll erstattet bekommen, wenn der Nachweis zu spät kommt.
Geprüft am 22. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit
Ursprung, Präferenz und Nachweis: drei getrennte Fragen
Für einen Präferenzzoll müssen drei Dinge gleichzeitig zutreffen. Die Waren müssen unter ein Abkommen oder ein Präferenzsystem fallen. Sie müssen dessen Ursprungsregeln erfüllen (vollständig gewonnen oder nach der Listenregel ausreichend be- oder verarbeitet). Und der Einführer muss den im Abkommen vorgeschriebenen Nachweis besitzen, korrekt und rechtzeitig ausgestellt.
Der nichtpräferenzielle Ursprung ist ein anderes Konzept. Er entscheidet über die Ursprungskennzeichnung, Antidumpingzölle und manche Sanktionen und wird mit einem Ursprungszeugnis der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen. Dieses Zeugnis begründet nie einen Präferenzzollsatz.
Warenverkehrsbescheinigungen: EUR.1 und EUR-MED
Die EUR.1 ist die klassische Warenverkehrsbescheinigung der meisten älteren EU-Abkommen, der Paneuropa-Mittelmeer-Zone (PEM) und des Abkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Türkei. Der Ausführer füllt sie aus, die Zollbehörde (oder eine ermächtigte Stelle) des Ausfuhrlandes bestätigt sie.
Die EUR-MED ist die PEM-Variante. Sie zeigt, ob diagonal kumuliert wurde. Die überarbeiteten Regeln des PEM-Übereinkommens gelten seit dem 1. Januar 2025; die Übergangszeit, in der Wirtschaftsbeteiligte zwischen alten und neuen Regeln wählen konnten, lief bis zum 31. Dezember 2025.
Nach den PEM-Regeln kann eine Ursprungserklärung auf der Rechnung die Bescheinigung ersetzen, wenn der Ausführer ermächtigter Ausführer ist oder wenn der Gesamtwert der Ursprungserzeugnisse einer Sendung 6.000 € nicht übersteigt.
A.TR: die Zollunion zwischen EU und Türkei
Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR ist kein Ursprungsnachweis. Sie belegt, dass sich die Waren in der EU oder in der Türkei im freien Verkehr befinden, was die Voraussetzung für den zollfreien Warenverkehr in der Zollunion ist (Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei).
Waren, die in China hergestellt und in der Türkei in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, können daher mit einer A.TR ohne EU-Zoll in die EU gelangen, sofern in der Türkei alle Einfuhrabgaben entrichtet wurden.
Was die A.TR abdeckt und was nicht
- Erfasst: gewerbliche Waren und der gewerbliche Anteil verarbeiteter landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
- Nicht erfasst: landwirtschaftliche Grunderzeugnisse, für die die Agrarpräferenzen zwischen EU und Türkei von 1998 gelten und die eine EUR.1 oder EUR-MED mit Ursprungsregeln benötigen.
- Nicht erfasst: Kohle- und Stahlerzeugnisse (frühere EGKS-Waren), für die ein eigenes Freihandelsabkommen mit Ursprungsregeln und EUR.1 oder EUR-MED gilt.
- Kein Schutz vor handelspolitischen Maßnahmen: EU-Antidumpingzölle auf Waren eines bestimmten Ursprungs gelten weiter, und manche Maßnahmen sind auf Waren ausgedehnt, die aus der Türkei versandt werden.
- Keine Präferenz in Drittländern: Eine A.TR verschafft türkischen Waren keinen Zugang zu den Präferenzen der EU-Freihandelsabkommen mit anderen Partnern.
Erklärungen zum Ursprung und REX
Neuere EU-Abkommen (Kanada, Japan, Vietnam, Vereinigtes Königreich, Neuseeland und andere) setzen auf Selbstzertifizierung: Der Ausführer gibt auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier eine Erklärung zum Ursprung ab. Über 6.000 € muss ein EU-Ausführer im System registrierter Ausführer (REX) erfasst sein und seine REX-Nummer angeben. Einige Abkommen lassen auch die Kenntnis des Einführers als Grundlage für den Präferenzantrag zu.
Das APS der EU arbeitet seit 2017 mit REX. Ausführer in den begünstigten Ländern registrieren sich bei ihren Behörden und geben eine Erklärung zum Ursprung ab; Sendungen von Ursprungserzeugnissen bis 6.000 € kann jeder Ausführer abdecken.
APS-Ursprungszeugnis Form A: ein Rückblick
Das Ursprungszeugnis nach Formblatt A war jahrzehntelang der APS-Nachweis. Die EU hat es für ihr APS im Zuge des REX-Übergangs abgeschafft, der am 30. Juni 2020 endete. Für APS-Einfuhren in die EU wird Form A nicht mehr anerkannt. Die geltende APS-Verordnung (EU) Nr. 978/2012 wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
Vereinigtes Königreich und Türkei
Das Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Türkei gilt seit dem 1. Januar 2021. Es erfasst gewerbliche Waren und bestimmte Agrarerzeugnisse; die Ursprungsregeln stehen in einem Protokoll nach dem Vorbild der PEM-Regeln. Nachweis ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Das Abkommen erlaubt im Handel zwischen Vereinigtem Königreich und Türkei die Kumulierung mit Vormaterialien und Be- oder Verarbeitungen aus der EU (ausgenommen Verarbeitungen bei Textilien), sofern die Be- oder Verarbeitung in der ausführenden Vertragspartei über Minimalbehandlungen hinausgeht. Das ist wichtig, weil türkische Lieferketten oft EU-Vormaterialien enthalten.
Das Vereinigte Königreich und die Türkei verhandeln über ein erweitertes Abkommen, das Dienstleistungen, digitalen Handel und Investitionen einschließt. Die vierte Runde fand im Februar 2026 in London statt. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Abkommens gilt das bestehende Protokoll.
Kumulierung einfach erklärt
Kumulierung bedeutet, dass Vormaterialien aus einem anderen Partnerland als Ursprungserzeugnisse gelten, sodass Ihr Produkt die Ursprungseigenschaft auch bei geringer eigener Wertschöpfung erreichen kann.
- Bilateral: Vormaterialien aus der einführenden Vertragspartei gelten als Ursprungserzeugnisse.
- Diagonal: Vormaterialien aus anderen Ländern derselben Zone zählen, wenn alle untereinander Abkommen mit identischen Regeln haben (PEM-Zone; die Türkei kumuliert 2026 nach den überarbeiteten PEM-Regeln diagonal mit Serbien, Moldau, Ägypten und Albanien).
- Vollständig: Be- oder Verarbeitungen in mehreren Partnerländern werden zusammengerechnet, auch wenn keine Stufe allein den Ursprung verleiht (im EWR sowie zwischen der EU und Algerien, Marokko und Tunesien).
- Erweitert: Sonderfälle, in denen Vormaterialien aus einem Drittland zählen, mit dem beide Vertragsparteien Abkommen haben.
Präferenz nach der Einfuhr beantragen
Fehlt der Nachweis zum Zeitpunkt der Zollanmeldung, können Sie in der Regel den vollen Zoll zahlen und später die Erstattung beantragen. In der EU ist die Erstattung nach Artikel 117 des Zollkodex der Union innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der Zollschuld möglich.
Eine EUR.1 oder EUR-MED kann von den Behörden des Ausfuhrlandes nachträglich ausgestellt werden und muss entsprechend gekennzeichnet sein. Eine Erklärung zum Ursprung kann meist auch nach der Ausfuhr abgegeben werden, innerhalb der Fristen des Abkommens.
Im Vereinigten Königreich können Sie zu viel gezahlten Zoll innerhalb von drei Jahren über das C285-Verfahren bei HMRC zurückfordern. In den USA ist ein nachträglicher Präferenzantrag aus einem Freihandelsabkommen (etwa USMCA) grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Einfuhr möglich.
- Bewahren Sie Langzeit-Lieferantenerklärungen und Kalkulationsunterlagen auf: Nachprüfungsersuchen können Jahre später kommen.
- Prüfen Sie den Wortlaut der Erklärung: Die Abkommen schreiben genaue Texte vor.
- Belegen Sie die Ursprungseigenschaft zugekaufter Vormaterialien mit Lieferantenerklärungen, auch Langzeit-Lieferantenerklärungen.
- Schulen Sie Vertrieb und Logistik: Eine Ursprungserklärung auf der Rechnung ist eine rechtliche Erklärung des Ausführers, kein Werbesatz.
- Beantragen Sie keine Präferenz, wenn Sie unsicher sind; ein unberechtigter Antrag führt zur nachträglichen Erhebung und unter Umständen zu Sanktionen.
Fragen und Antworten
Ist die A.TR ein Ursprungszeugnis?
Nein. Die A.TR belegt den freien Verkehr in der EU oder in der Türkei im Rahmen der Zollunion. Sie sagt nichts darüber, wo die Waren hergestellt wurden.
Wann kann eine Ursprungserklärung auf der Rechnung die EUR.1 ersetzen?
Nach PEM-basierten Regeln, wenn der Ausführer ermächtigter Ausführer ist oder bei Sendungen von Ursprungserzeugnissen im Wert von bis zu 6.000 €.
Brauche ich REX für die Ausfuhr aus der EU?
Für Erklärungen zum Ursprung nach den meisten neueren EU-Abkommen und über 6.000 € ja. Darunter darf jeder Ausführer die Erklärung abgeben.
Erhalten türkische Waren mit EU-Vormaterialien im Vereinigten Königreich eine Präferenz?
Ja, wenn die Kumulierungsvoraussetzungen des Abkommens erfüllt sind: Die Verarbeitung in der Türkei muss über Minimalbehandlungen hinausgehen, und die Textilausnahme ist zu beachten.
Wird Form A noch anerkannt?
Nicht für APS-Einfuhren in die EU. Die EU hat Form A durch Erklärungen zum Ursprung im REX-System ersetzt; der Übergang endete am 30. Juni 2020.
Was tun, wenn mein Lieferant die EUR.1 erst nach der Abfertigung schickt?
Zahlen Sie den vollen Zoll und beantragen Sie mit der nachträglich ausgestellten Bescheinigung die Erstattung, in der EU und im Vereinigten Königreich innerhalb von drei Jahren.
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