Abschnitt XII

Abschnitt XII: Schuhe, Kopfbedeckungen, regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren

Abschnitt XII umfasst 4 Kapitel (64, 65, 66, 67) mit 19 Positionen und 47 sechsstelligen Unterpositionen.

Kapitel 4

64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
65 Kopfbedeckungen und Teile davon
66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon
67 Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren