Abschnitt XI

Abschnitt XI: Spinnstoffe und Waren daraus

Abschnitt XI umfasst 14 Kapitel (50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63) mit 152 Positionen und 797 sechsstelligen Unterpositionen.

Kapitel 14

50 Seide
51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar
52 Baumwolle
53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen
54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse
55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern
56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
57 TEPPICHE UND ANDERE FUßBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
59 Getränkte, Bestrichene, überzogene oder Laminierte Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
60 Gewirke und Gestricke
61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen

Anmerkungen zum Abschnitt

Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen