Einfuhr in die Türkei: GTİP, İGV, KDV und Kontrollen

Wie eine gewerbliche Einfuhr in die Türkei 2026 eingereiht, besteuert, kontrolliert und angemeldet wird, mit Rechenbeispiel.

Geprüft am 22. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

GTİP: die türkische Zolltarifnummer

Die Türkei reiht Waren nach der zwölfstelligen GTİP (Gümrük Tarife İstatistik Pozisyonu) des türkischen Zolltarifs ein. Die Stellen 1 bis 6 entsprechen dem HS, die Stellen 7 und 8 folgen der Kombinierten Nomenklatur der EU, und die Stellen 9 bis 12 sind nationale Unterteilungen für Zollsätze, Maßnahmen und Statistik.

Wegen der Zollunion zwischen EU und Türkei (Beschluss Nr. 1/95) wendet die Türkei auf gewerbliche Waren aus Drittländern den Gemeinsamen Zolltarif der EU an. Die Agrarzollsätze werden national festgelegt und sind oft hoch.

Der Einfuhrregime-Beschluss und die Ländergruppen

Die Zollsätze werden jährlich durch den Präsidialbeschluss über das Einfuhrregime (İthalat Rejimi Kararı, İRK) festgelegt, der Ende Dezember im Amtsblatt erscheint und in seinen Anhängen die Sätze nach GTİP und Ländergruppe aufführt. Es handelt sich um gesetzliche Zollsätze nach dem Gesetz Nr. 474. Das Einfuhrregime 2026 trat am 1. Januar 2026 in Kraft und wurde im Laufe des Jahres geändert, etwa am 11. Juli 2026 und am 26. August 2026.

Die Spalten der Anhänge unterscheiden grob zwischen EU und EFTA, Freihandelspartnern, präferenzbegünstigten Entwicklungsländern und am wenigsten entwickelten Ländern sowie allen übrigen Ländern (Drittländern). Welcher Satz gilt, hängt von der Spalte des Warenursprungs und von einem gültigen Ursprungsnachweis oder einer A.TR ab.

Zusatzzölle: İGV und EMY

Zusätzlich zum Zoll erhebt die Türkei auf viele Waren aus Ländern außerhalb von EU, EFTA und ihren Freihandelspartnern Zusatzzölle (ilave gümrük vergisi, İGV). Sie werden durch einen gesonderten Präsidialbeschluss festgelegt, der für 2026 mit dem am 31. Dezember 2025 veröffentlichten Beschluss erneuert wurde und Tausende Tarifzeilen mit Sätzen von bis zu 48 % enthält.

Für manche Waren fällt zudem eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung (ek mali yükümlülük, EMY) an, festgelegt je GTİP und Ursprungsgruppe. İGV und EMY entfallen nur, wenn die Waren mit einem ordnungsgemäßen Nachweis (A.TR, EUR.1, EUR-MED oder Ursprungserklärung) zur befreiten Gruppe gehören oder unter eine besondere Befreiung wie die aktive Veredelung fallen.

KDV, ÖTV und weitere Abgaben

Die Einfuhrumsatzsteuer (KDV) beträgt regulär 20 %, mit ermäßigten Sätzen von 10 % und 1 % für gelistete Waren. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll, İGV, EMY und sonstiger bei der Einfuhr gezahlter Abgaben und Gebühren sowie der Kosten bis zum Bestimmungsort, wenn sie in die Zollanmeldung aufgenommen sind (Gesetz Nr. 3065, Artikel 21).

Die Sonderverbrauchsteuer (ÖTV) gilt für Fahrzeuge, Kraftstoffe, Alkohol, Tabak, Mobiltelefone und einige langlebige und Luxusgüter, zu den Sätzen in den Listen des Gesetzes Nr. 4760. Auf die Zollanmeldung fallen Stempelsteuer und Dienstleistungsgebühren an. Antidumping- und Schutzzölle kommen, soweit vorhanden, ebenfalls hinzu und erhöhen die KDV-Bemessungsgrundlage.

Überwachung, Sicherheitskontrollen und Genehmigungen

Überwachung (gözetim)

Für gelistete GTİP verlangt das Handelsministerium vor der Einfuhr ein Überwachungsdokument, wenn der Zollwert je Einheit unter einem Referenzwert liegt, oder für alle Einfuhren der Ware. Die Mitteilungen werden vom Ministerium aktualisiert; im Juli 2026 wurden die Überwachungsmitteilungen für 18 Warengruppen angepasst. Ohne das Dokument können die Waren nicht angemeldet werden.

TAREKS und Produktsicherheitskontrollen

Viele Verbraucher- und Industriewaren (Spielzeug, Textilien hinsichtlich der Kennzeichnung, elektrische Betriebsmittel, Maschinen, Bauprodukte, persönliche Schutzausrüstung, Kosmetik und andere) unterliegen bei der Einfuhr der Produktsicherheit und Kontrolle (ürün güvenliği ve denetimi, ÜGD) nach dem Gesetz Nr. 7223. Der Einführer stellt einen Antrag in TAREKS, dem risikobasierten System des Ministeriums; das Ergebnis kann eine Dokumentenprüfung, eine Beschau, eine Prüfung im Labor oder die Freigabe sein. Die Zollanmeldung kann erst abgeschlossen werden, wenn TAREKS ein positives Ergebnis liefert.

Genehmigungen und sonstige Zulassungen

Manche Waren brauchen Genehmigungen anderer Behörden: Lebensmittel, Futtermittel und Pflanzenerzeugnisse (Landwirtschaftsministerium), Arzneimittel und Medizinprodukte (TİTCK), Telekommunikationsgeräte (BTK), Chemikalien, Gebrauchtwaren und Abfälle. Prüfen Sie vor dem Versand die Anmerkungen zur GTİP im Tarif und die Anhänge des İRK.

Ursprungsnachweis und A.TR

Für gewerbliche Waren im freien Verkehr der EU ermöglicht eine A.TR die zollfreie Einfuhr und beseitigt die İGV, weil die Zollunion auf den freien Verkehr und nicht auf den Ursprung abstellt. Für Agrarerzeugnisse sowie Kohle- und Stahlerzeugnisse aus der EU und für Waren aus Freihandelspartnern (etwa Vereinigtes Königreich, EFTA, Korea, Malaysia und viele andere) ist eine EUR.1, EUR-MED oder Ursprungserklärung erforderlich.

Ohne gültiges Dokument fallen die Waren in die Drittlandsspalte und können sowohl den vollen Zoll als auch die İGV tragen.

Ablauf der Zollanmeldung

Gewerbliche Einfuhren werden in der Regel von einem zugelassenen Zollberater (gümrük müşaviri) als direkter oder indirekter Vertreter angemeldet. Der Ablauf:

  • Vor dem Versand: Waren einreihen, İRK, İGV, Überwachung, TAREKS und Genehmigungspflichten prüfen und den Ursprungsnachweis beschaffen.
  • Ankunft: Der Beförderer gibt die summarische Anmeldung ab, die Waren kommen in die vorübergehende Verwahrung.
  • Anmeldung: Der Zollberater gibt die elektronische Einfuhranmeldung im Zollsystem (BİLGE) mit Handelsrechnung, Beförderungspapier, Ursprungsnachweis und Genehmigungen ab.
  • Risikokanal: grün (Freigabe), gelb (Dokumentenprüfung), rot (Beschau) oder blau (nachträgliche Prüfung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte).
  • Zahlung: Abgaben werden entrichtet oder gesichert, danach werden die Waren überlassen.
  • Danach: Unterlagen aufbewahren; nachträgliche Prüfungen können Jahre zurückreichen.

Kleinsendungen im Jahr 2026

Der Präsidialbeschluss Nr. 10813, veröffentlicht im Amtsblatt vom 7. Januar 2026 und in Kraft seit dem 6. Februar 2026, hat die Wertgrenze von 30 € aus den Regeln für Post- und Expresssendungen im Durchführungsbeschluss zum Zollgesetz gestrichen. Damit ist der vereinfachte zollfreie Weg für kleine Verbraucherpakete entfallen; E-Commerce-Waren tragen jetzt Abgaben ab dem ersten Euro. Die Pauschalbesteuerung von 30 % (aus der EU) bzw. 60 % (aus anderen Ländern) bleibt für auf Rezept versandte Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel bis 1.500 € bestehen.

Rechenbeispiel: eine Industriepumpe aus Deutschland

Ein türkischer Hersteller führt eine in Deutschland hergestellte Kreiselpumpe ein, HS 8413 70. Zollwert CIF Istanbul: 50.000 €. Die Ware befindet sich im freien Verkehr der EU, und der Ausführer stellt eine A.TR aus.

Zoll: 0 % aufgrund der Zollunion. İGV: keine, weil die Ware mit A.TR aus der EU kommt.

KDV-Bemessungsgrundlage: 50.000 € zuzüglich der in die Zollanmeldung aufgenommenen Beförderung zum Werk des Einführers, etwa 600 €, = 50.600 €. KDV 20 % = 10.120 €, für den Einführer in der Regel abziehbar.

Dieselbe Pumpe aus einer chinesischen Fabrik: Der Drittlandszoll folgt dem Gemeinsamen Zolltarif für HS 8413 70 (derzeit 1,7 % im EU-Tarif) = 850 €, zuzüglich einer etwaigen İGV, die der İGV-Beschluss 2026 für die GTİP vorsieht, und KDV von 20 % auf die höhere Bemessungsgrundlage. Prüfen Sie vor jeder Berechnung die zwölfstellige GTİP auf der Türkei-Seite von Tarifbase und den aktuellen Beschluss.

Checkliste

  • Zwölfstellige GTİP im aktuellen türkischen Zolltarif bestätigt.
  • Zollspalte, İGV und EMY für den tatsächlichen Ursprung geprüft.
  • A.TR, EUR.1, EUR-MED oder Ursprungserklärung vor Ankunft beschafft.
  • Überwachungsdokument, TAREKS-Ergebnis und Genehmigungen gesichert.
  • KDV- und ÖTV-Sätze geprüft; Antidumpingmitteilungen nach GTİP und Ursprung durchsucht.
  • Zollberater mit allen Unterlagen ausgestattet.

Fragen und Antworten

Zahlen EU-Waren in der Türkei Zoll?

Gewerbliche Waren im freien Verkehr der EU mit A.TR zahlen weder Zoll noch İGV. Agrarerzeugnisse brauchen eine EUR.1 oder EUR-MED und können innerhalb von Kontingenten oder zu ermäßigten Sätzen weiterhin Zoll tragen.

Was ist der Unterschied zwischen Zoll und İGV?

Der Zoll ergibt sich aus dem Einfuhrregime-Beschluss. Die İGV ist ein Zusatzzoll aus einem gesonderten Beschluss, vor allem auf Waren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen.

Kann ich ohne Zollberater einführen?

Rechtlich kann ein Einführer selbst anmelden, in der Praxis werden aber fast alle gewerblichen Zollanmeldungen von zugelassenen Zollberatern abgegeben.

Gibt es noch eine Zollfreigrenze für Online-Käufe?

Nein. Seit dem 6. Februar 2026 gilt die Wertgrenze von 30 € für Post- und Expresspakete nicht mehr, auf solche Einfuhren fallen also Zölle und Steuern an.

Was ist TAREKS?

Das risikobasierte elektronische System des Handelsministeriums für Produktsicherheits- und Konformitätskontrollen bei der Einfuhr. Für erfasste Waren ist vor der Überlassung ein positives TAREKS-Ergebnis nötig.

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