Position · Abschnitt XV
7601: Aluminium in Rohform
- 6 %EU
- 10 %Türkei
- 0 %–2,6 %USA
- 2 %–6 %UK
- 79,3 Mrd. $Welthandel 2024
Position 7601 ist in 2 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 76 („Aluminium und Waren daraus“).
Position 7601 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 5 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 6 %.
Im türkischen Zolltarif ist Position 7601 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 10 %.
Position 7601 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 5 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 2,6 % (Durchschnitt 1,5 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im britischen Zolltarif ist Position 7601 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 2 % und 6 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 7601 im Wert von 79,3 Mrd. $ exportiert (+1,7 % gegenüber dem Vorjahr).
Kanada lag mit 8,3 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die höchsten Einfuhren (11,1 Mrd. $) entfielen auf die USA.
Unter 160 Exportländern belegte Deutschland mit 1,3 Mrd. $ Rang 16.
Deutschland importierte Waren im Wert von 5,8 Mrd. $ (Rang 3).
Zollsätze im Vergleich
Der türkische Zolltarif nennt den gesetzlichen Zollsatz nach dem Zolltarifgesetz Nr. 474. Der bei der Einfuhr angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann niedriger sein oder je nach Ursprungsland abweichen.
Unterpositionen 2
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 12,1 Mio. $12,1 Mio. $+312,7 Mio. $+1,3 Mrd. $+> 4,5 Mrd. $
Exporte: 160
- Kanada: 8,3 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 7,4 Mrd. $
- Russland: 7,3 Mrd. $
- Indien: 4,7 Mrd. $
- Malaysia: 4,5 Mrd. $
- Norwegen: 4,3 Mrd. $
- Australien: 3,8 Mrd. $
- Niederlande: 3,6 Mrd. $
- Bahrain: 3,6 Mrd. $
- Island: 2,5 Mrd. $
- Südafrika: 2,2 Mrd. $
- Mosambik: 1,9 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 1,7 Mrd. $
- Katar: 1,6 Mrd. $
- Italien: 1,6 Mrd. $
- Deutschland: 1,3 Mrd. $
- Brasilien: 1 Mrd. $
- Indonesien: 965,1 Mio. $
- Frankreich: 943,1 Mio. $
- Argentinien: 936,4 Mio. $
- Saudi-Arabien: 814,6 Mio. $
- Südkorea: 775,2 Mio. $
- Spanien: 751,1 Mio. $
- Kasachstan: 745,4 Mio. $
- Neuseeland: 741,8 Mio. $
- Oman: 723,3 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 710,9 Mio. $
- China: 688 Mio. $
- Iran: 616 Mio. $
- Österreich: 573,3 Mio. $
- Polen: 529,2 Mio. $
- Schweden: 472,6 Mio. $
- Thailand: 453,8 Mio. $
- Ägypten: 425,8 Mio. $
- Vietnam: 424,1 Mio. $
- Türkei: 374,4 Mio. $
- Griechenland: 361,2 Mio. $
- Taiwan: 335,8 Mio. $
- Rumänien: 328,9 Mio. $
- Nigeria: 312,7 Mio. $
- Slowenien: 311,2 Mio. $
- Dänemark: 305,5 Mio. $
- Luxemburg: 276,7 Mio. $
- Venezuela: 258,3 Mio. $
- Japan: 258,2 Mio. $
- Schweiz: 256 Mio. $
- Tschechien: 241,9 Mio. $
- Tadschikistan: 227,2 Mio. $
- Ungarn: 178,1 Mio. $
- Belgien: 145,6 Mio. $
- Ghana: 128,8 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 126,1 Mio. $
- Singapur: 124,3 Mio. $
- Slowakei: 115,5 Mio. $
- Montenegro: 101,3 Mio. $
- Ukraine: 84,8 Mio. $
- Kamerun: 81,2 Mio. $
- Aserbaidschan: 80,8 Mio. $
- Mexiko: 75,6 Mio. $
- Marokko: 68,1 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 5,4 Mio. $5,4 Mio. $+112,5 Mio. $+1 Mrd. $+> 4 Mrd. $
Importe: 185
- Vereinigte Staaten: 11,1 Mrd. $
- China: 7,8 Mrd. $
- Deutschland: 5,8 Mrd. $
- Japan: 5 Mrd. $
- Niederlande: 4,2 Mrd. $
- Südkorea: 4 Mrd. $
- Türkei: 3,7 Mrd. $
- Italien: 3,4 Mrd. $
- Mexiko: 3 Mrd. $
- Malaysia: 2,6 Mrd. $
- Spanien: 2,1 Mrd. $
- Polen: 2 Mrd. $
- Thailand: 1,6 Mrd. $
- Vietnam: 1,6 Mrd. $
- Taiwan: 1,5 Mrd. $
- Österreich: 1,4 Mrd. $
- Frankreich: 1,4 Mrd. $
- Griechenland: 1,3 Mrd. $
- Indien: 1 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 870,8 Mio. $
- Tschechien: 804,9 Mio. $
- Ungarn: 803,1 Mio. $
- Belgien: 794,9 Mio. $
- Marokko: 750,1 Mio. $
- Dänemark: 644,2 Mio. $
- Norwegen: 643,8 Mio. $
- Brasilien: 624,1 Mio. $
- Indonesien: 616,9 Mio. $
- Schweiz: 616,2 Mio. $
- Slowenien: 603 Mio. $
- Rumänien: 564,3 Mio. $
- Portugal: 536,6 Mio. $
- Schweden: 493,1 Mio. $
- Saudi-Arabien: 445,1 Mio. $
- Singapur: 438,6 Mio. $
- Kroatien: 438,4 Mio. $
- Slowakei: 436,9 Mio. $
- Kanada: 419,5 Mio. $
- Bulgarien: 368,4 Mio. $
- Serbien: 276 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 186 Mio. $
- Aserbaidschan: 168,4 Mio. $
- Usbekistan: 162,5 Mio. $
- Bangladesch: 157,3 Mio. $
- Australien: 152,2 Mio. $
- Luxemburg: 112,5 Mio. $
- Finnland: 103,4 Mio. $
- Montenegro: 97,9 Mio. $
- Ägypten: 95,2 Mio. $
- Israel: 86,2 Mio. $
- Russland: 74,3 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 67,7 Mio. $
- Tunesien: 67,3 Mio. $
- Kolumbien: 64,6 Mio. $
- Südafrika: 62,5 Mio. $
- Bahrain: 59,8 Mio. $
- Philippinen: 51,5 Mio. $
- Dominikanische Republik: 51 Mio. $
- Pakistan: 49,3 Mio. $
- Armenien: 47,9 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 8,3 Mrd. $ | 10,4 % | |
| 2 | 7,4 Mrd. $ | 9,3 % | |
| 3 | 7,3 Mrd. $ | 9,1 % | |
| 4 | 4,7 Mrd. $ | 5,9 % | |
| 5 | 4,5 Mrd. $ | 5,6 % | |
| 6 | 4,3 Mrd. $ | 5,4 % | |
| 7 | 3,8 Mrd. $ | 4,8 % | |
| 8 | 3,6 Mrd. $ | 4,6 % | |
| 9 | 3,6 Mrd. $ | 4,6 % | |
| 10 | 2,5 Mrd. $ | 3,1 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 11,1 Mrd. $ | 14,1 % | |
| 2 | 7,8 Mrd. $ | 9,8 % | |
| 3 | 5,8 Mrd. $ | 7,3 % | |
| 4 | 5 Mrd. $ | 6,4 % | |
| 5 | 4,2 Mrd. $ | 5,3 % | |
| 6 | 4 Mrd. $ | 5,1 % | |
| 7 | 3,7 Mrd. $ | 4,6 % | |
| 8 | 3,4 Mrd. $ | 4,3 % | |
| 9 | 3 Mrd. $ | 3,8 % | |
| 10 | 2,6 Mrd. $ | 3,2 % |
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Im Sinne der Unterpositionen 76011010, 76012030 und 76012040 gelten als:
Barren: Waren in Rohform mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Rechtecks oder anderen Vielecks, mit einer Breite von mehr als 800 mm und einer Dicke von mehr als 280 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Diese Waren sind zum Walzen bestimmt;
Bolzen: Waren in Rohform mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises (einschließlich „abgeflachte Kreise“), mit einem Durchmesser von mehr als 125 mm.
2. Im Sinne der Unterpositionen 76061211 und 76061219 gelten als:
Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche;
Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt.
Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
3. Im Sinne der Unterpositionen 76061130, 76061230 und 76072091 gelten als:
Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Aluminium in Rohform“?
„Aluminium in Rohform“ fällt unter Position 7601 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 76 gehört (Abschnitt XV). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Aluminium in Rohform“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 7601 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 6 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Aluminium in Rohform“ in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) werden Einfuhren unter 7601 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 2,6 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Aluminium in Rohform“?
Kanada, mit 8,3 Mrd. $ im Jahr 2024 (10,4 % der weltweiten Exporte).