Argentinischer Zolltarif (NCM-SIM)

Argentinischer Zolltarif (NCM-SIM), Kapitel 67: Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren

  • 20Tarifpositionen
  • 16 %Satz

Kapitel 67 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 67 umfasst im argentinischen Zolltarif 20 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 16 %.

Am feinsten gegliedert ist Position 6702 („Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie…“) mit 10 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 16 %; er gilt für 20 Tarifpositionen.

6701 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)

6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten

6703 Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet

6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen

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