Kombinierte Nomenklatur der EU
Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 05: Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 21Tarifpositionen
- 0 %–5,1 %Satz
Kapitel 05 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 21 Tarifpositionen, verteilt auf 9 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5,1 % (Durchschnitt 0,2 %); 20 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 7, entfallen auf Position 0511 („Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen“).
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 20 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 5,1 %, hat 0511 99 39 („Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs: andere“).
0501 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar
0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare
0504 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen
0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon
0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon
0508 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon
0510 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht
0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
- 0511 10 00Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch: Rindersperma
- 0511 91 10Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder: Abfälle von Fischen
- 0511 91 90Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder: andere
- 0511 99 10Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle
- 0511 99 31Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs: roh
- 0511 99 39Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs: andere
- 0511 99 85Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch: andere, andere, andere