Kombinierte Nomenklatur der EU
Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 14: Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 5Tarifpositionen
- FreiSatz
Kapitel 14 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 5 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.
Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 3, entfallen auf Position 1401 („Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb-…“).
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 5 Tarifpositionen.