Kombinierte Nomenklatur der EU

Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 17: Zucker und Zuckerwaren

  • 44Tarifpositionen
  • 8 %–13,4 %Satz

Kapitel 17 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 17 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 44 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 8 % bis 13,4 % (Durchschnitt 11,4 %).

Für 41 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Am feinsten gegliedert ist Position 1702 („Andere Zucker“) mit 21 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 13,4 %, hat 1704 90 10 („Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT…“).

1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest

1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert

1703 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker

1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)

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