Kombinierte Nomenklatur der EU

Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 18: Kakao und Zubereitungen aus Kakao

  • 27Tarifpositionen
  • 0 %–9,6 %Satz

Kapitel 18 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 18 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 27 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 9,6 % (Durchschnitt 6,1 %); 2 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Für 20 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 21, entfallen auf Position 1806 („Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 2 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 9,6 %, hat 1803 10 00 („Kakaomasse, auch entfettet, nicht entfettet“).

1801 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

1802 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall

1803 Kakaomasse, auch entfettet

1804 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

1805 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

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