Kombinierte Nomenklatur der EU
Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 41: Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder
- 71Tarifpositionen
- 0 %–6,5 %Satz
Kapitel 41 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 71 Tarifpositionen, verteilt auf 11 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 0 % bis 6,5 % (Durchschnitt 2,8 %); 28 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 18, entfallen auf Position 4104 („Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern…“).
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 28 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 6,5 %, hat 4104 41 19 („Ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern: andere“).
4101 Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten
- 4101 20 10Ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht: frisch
- 4101 20 30Ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht: nass gesalzen
- 4101 20 50getrocknet oder trocken gesalzen
- 4101 20 80Ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht: andere
- 4101 50 10Ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr: frisch
- 4101 50 30Ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr: nass gesalzen
- 4101 50 50getrocknet oder trocken gesalzen
- 4101 50 90Ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr: andere
- 4101 90 00andere, einschließlich Croupons, Halbcroupons und Bauchstücke
4102 Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind
- 4102 10 10Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern: nicht enthaart, von Lämmern
- 4102 10 90Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern: nicht enthaart, andere
- 4102 21 00Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern: enthaart, gepickelt
- 4102 29 00Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern: enthaart, andere
4103 Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkungen 1 b und 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind
4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
- 4104 11 10ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger
- 4104 11 51ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2
- 4104 11 59Von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln): andere
- 4104 11 90In nassem Zustand (einschließlich wet-blue): Vollleder, ungespalten; Narbenspalt, andere, andere
- 4104 19 10ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger
- 4104 19 51ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2
- 4104 19 59Von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln): andere
- 4104 19 90In nassem Zustand (einschließlich wet-blue): andere, andere, andere
- 4104 41 11indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar
- 4104 41 19Ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern: andere
- 4104 41 51ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2
- 4104 41 59Von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln): andere
- 4104 41 90In getrocknetem Zustand (crust): Vollleder, ungespalten; Narbenspalt, andere, andere
- 4104 49 11indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar
- 4104 49 19Ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern: andere
- 4104 49 51ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2
- 4104 49 59Von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln): andere
- 4104 49 90In getrocknetem Zustand (crust): andere, andere, andere
4105 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
4106 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
- 4106 21 00in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
- 4106 22 10von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar
- 4106 22 90In getrocknetem Zustand (crust): andere
- 4106 31 00in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
- 4106 32 00in getrocknetem Zustand (crust)
- 4106 40 10Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen: von Kriechtieren, pflanzlich vorgegerbt
- 4106 40 90Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen: von Kriechtieren, andere
- 4106 91 00in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
- 4106 92 00in getrocknetem Zustand (crust)
4107 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
- 4107 11 11Von Rindern und Kälbern: Boxcalf
- 4107 11 19Von Rindern und Kälbern: anderes
- 4107 11 90Ganze Häute und Felle: Vollleder, ungespalten, anderes
- 4107 12 11Von Rindern und Kälbern: Boxcalf
- 4107 12 19Von Rindern und Kälbern: anderes
- 4107 12 91Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
- 4107 12 99Rossleder und Leder von anderen Einhufern
- 4107 19 10von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger
- 4107 19 90Ganze Häute und Felle: anderes, anderes
- 4107 91 10Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder: anderes, einschließlich Flanken, Vollleder, ungespalten, Sohlenleder
- 4107 91 90Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder: anderes, einschließlich Flanken, Vollleder, ungespalten, anderes
- 4107 92 10von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
- 4107 92 90Rossleder und Leder von anderen Einhufern
- 4107 99 10Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
- 4107 99 90Rossleder und Leder von anderen Einhufern
4112 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
4113 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
4114 Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder
4115 Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
- 4115 10 00rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen
- 4115 20 00Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl