Kombinierte Nomenklatur der EU
Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 45: Kork und Korkwaren
- 12Tarifpositionen
- 0 %–4,7 %Satz
Kapitel 45 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 12 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 0 % bis 4,7 % (Durchschnitt 3,5 %); 3 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 6, entfallen auf Position 4504 („Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork“).
Der häufigste Satz ist 4,7 %; er gilt für 9 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 4,7 %, hat 4503 10 10 („Waren aus Naturkork, Stopfen, zylindrisch“).
4501 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl
4502 Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form (einschließlich scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen)
4503 Waren aus Naturkork
4504 Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork
- 4504 10 11für Schaumwein, auch mit Scheiben aus Naturkork
- 4504 10 19Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen: Stopfen, andere
- 4504 10 91Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen: andere, mit Bindemittel
- 4504 10 99Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen: andere, andere
- 4504 90 20Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork: andere, Stopfen
- 4504 90 80Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork: andere, andere