Kombinierte Nomenklatur der EU

Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 57: TEPPICHE UND ANDERE FUßBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN

  • 40Tarifpositionen
  • 3 %–8 %Satz

Kapitel 57 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 57 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 40 Tarifpositionen, verteilt auf 5 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 3 % bis 8 % (Durchschnitt 7,6 %).

Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.

Am feinsten gegliedert ist Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder…“) mit 18 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 8 %; er gilt für 33 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 8 %, hat 5701 10 10 („mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von mehr als 10 GHT“).

5701 Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche

5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert

5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert

5705 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

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