Kombinierte Nomenklatur der EU
Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 58: Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
- 48Tarifpositionen
- 5 %–8 %Satz
Kapitel 58 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 48 Tarifpositionen, verteilt auf 11 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 5 % bis 8 % (Durchschnitt 7,2 %).
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 13, entfallen auf Position 5801 („Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe“).
Der häufigste Satz ist 8 %; er gilt für 24 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 8 %, hat 5801 10 00 („aus Wolle oder feinen Tierhaaren“).
5801 Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806
- 5801 10 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren
- 5801 21 00Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten
- 5801 22 00Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
- 5801 23 00anderer Schusssamt und Schussplüsch
- 5801 26 00Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen: aus Baumwolle, Chenillegewebe
- 5801 27 00Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen: aus Baumwolle, Kettsamt und Kettplüsch
- 5801 31 00Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten
- 5801 32 00Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
- 5801 33 00anderer Schusssamt und Schussplüsch
- 5801 36 00Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen: aus Chemiefasern, Chenillegewebe
- 5801 37 00Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen: aus Chemiefasern, Kettsamt und Kettplüsch
- 5801 90 10Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen: aus anderen Spinnstoffen, aus Flachs
- 5801 90 90Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen: aus anderen Spinnstoffen, andere
5802 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703
5803 Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806
5804 Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006
- 5804 10 10Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte: ungemustert
- 5804 10 90Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte: andere
- 5804 21 00Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte: maschinengefertigte Spitzen, aus Chemiefasern
- 5804 29 00Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte: maschinengefertigte Spitzen, aus anderen Spinnstoffen
- 5804 30 00Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte: handgefertigte Spitzen
5805 Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert
5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
- 5806 10 00Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
- 5806 20 00andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
- 5806 31 00Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807: andere Bänder, aus Baumwolle
- 5806 32 10Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807: andere Bänder, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten
- 5806 32 90Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807: andere Bänder, aus Chemiefasern, andere
- 5806 39 00Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807: andere Bänder, aus anderen Spinnstoffen
- 5806 40 00schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
5807 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt
5808 Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren
5809 Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
- 5810 10 10mit einem Wert von mehr als 35 € je kg Eigengewicht
- 5810 10 90Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund: andere
- 5810 91 10mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
- 5810 91 90Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive: andere Stickereien, aus Baumwolle, andere
- 5810 92 10mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
- 5810 92 90Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive: andere Stickereien, aus Chemiefasern, andere
- 5810 99 10mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
- 5810 99 90Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive: andere Stickereien, aus anderen Spinnstoffen, andere