Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 0106.41

0106.41.00.00.00

0106.41.00.00.00: Live Bees

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben — Für diesen Ursprung sind keine zusätzlichen Maßnahmen erfasst.
Einfuhrumsatzsteuer 20 % Einfuhrumsatzsteuer
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Für diesen Ursprung sind keine zusätzlichen Maßnahmen erfasst.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

0106.41 Andere Tiere, lebend, Insekten, Bienen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 01 →

HS-Code 0106.41.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 0106.41 („Andere Tiere, lebend, Insekten, Bienen“).

Der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in Pieces/Units angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei 0 %–5 %, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %, Brasilien 3,6 %, Argentinien 3,6 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan 12,5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 5 % und Nigeria 5 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0106.41 im Wert von 18,3 Mio. $; der größte Anteil kam aus Ägypten.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 0106.41.00.00.00 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: Pieces/Units. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?

Für die Unterposition 0106.41 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Ägypten (17,1 Mio. $).

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