Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 0305.69
0305.69.00.00.00: Fish n.e.s., salted but not dried or smoked & fish in brine.
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
0305.69 Fische, gesalzen, jedoch weder getrocknet noch geräuchert: andere
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 3 gehören nicht:
a) Säugetiere der Position 0106;
b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210);
c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301);
d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604).
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
Zusätzliche Anmerkungen
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 03053211 und 03053219 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch.
Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 03047110 und 03047190 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
2. Für die Zwecke der im dritten Absatz genannten Unterpositionen umfasst der Begriff „Filets“ auch „Loins“, d. h. die Fleischstreifen an der oberen oder unteren, rechten oder linken Seite des Fischs, sofern sie von Kopf, Eingeweiden, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind.
Ein Zerschneiden der Filets in Stücke ändert die Einreihung solcher Produkte als Filets nicht, vorausgesetzt, dass die Stücke erkennbar von Filets stammen.
Die Bestimmungen der ersten beiden Absätze gelten für die folgenden Fischarten:
a) Thunfisch der Gattung Thunnus der Unterpositionen 03044990 und 03048700;
b) Schwertfisch (Xiphias gladius) der Unterpositionen 03044500 und 03048400;
c) Marlin, Segelfisch und Fächerfisch, der Familie Istiophoridae der Unterpositionen 03044990 und 03048990;
d) Hochseehaie (Hexanchus griseus, Cetorhinus maximus, Rhincodon typus, oder der Familien Alopiidae, Carcharhinidae, Sphyrnidae und Lamnidae) der Unterpositionen 03044720, 03044790, 03048815, 03048822 und 03048829.
HS-Code 0305.69.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 0305.69 („Fische, gesalzen, jedoch weder getrocknet noch geräuchert: andere“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 11 %–15 %, Türkei 37,5 %, USA 0 %–5 %, UK 10 %–14 %, Kanada zollfrei, Mexiko 15 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 8,4 %–10,5 %, Taiwan 15 %–30 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 20 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0305.69 im Wert von 405.800 $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 0305.69.00.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.