Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 0711.90

0711.90.00.00.00

0711.90.00.00.00: Other vegetables n.e.s. & mixtures of vegetables, provisionally preserved, but unsuitable in that state for immediate consumption.

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll 5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

0711.90 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 07 →

HS-Code 0711.90.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 0711.90 („anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen“).

Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 4,8 %–12 %, Türkei 5 %–36 %, USA 0 %–8 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %–15 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan 6 %–12 %, Taiwan 10 %–20 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 10 %–45 % und Nigeria 20 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0711.90 im Wert von 14 Mio. $; der größte Anteil kam aus Jordanien.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 0711.90.00.00.00 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?

Für die Unterposition 0711.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Jordanien (4 Mio. $), gefolgt von Mexiko.

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