Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 0806.10

0806.10.00.00.00

0806.10.00.00.00: Weintrauben, frisch: Grapes, fresh or chilled.

Weintrauben, frisch

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben — Für diesen Ursprung sind keine zusätzlichen Maßnahmen erfasst.
Einfuhrumsatzsteuer 20 % Einfuhrumsatzsteuer
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Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Für diesen Ursprung sind keine zusätzlichen Maßnahmen erfasst.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

0806.10 Weintrauben, frisch oder getrocknet: frisch

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 08 →

HS-Code 0806.10.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 0806.10 („Weintrauben, frisch oder getrocknet: frisch“).

Der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in Kilograms angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 54,9 %, USA zollfrei, UK 8 %–14 %, Kanada 0 %–6 %, Mexiko 15 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Taiwan 20 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 50 % und Nigeria 20 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0806.10 im Wert von 167,6 Mio. $; der größte Anteil kam aus Indien.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 0806.10.00.00.00 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?

Für die Unterposition 0806.10 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Indien (52,4 Mio. $), gefolgt von Ägypten.

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