Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 1108.12
1108.12.00.00.00: Maisstärke: Maize (corn) starch.
Maisstärke
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
1108.12 Stärke; Inulin, Stärke, von Mais
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Anmerkungen
HS-Code 1108.12.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 1108.12 („Stärke; Inulin, Stärke, von Mais“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 27 %, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 25 %, Taiwan 10 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 2 % und Nigeria 10 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 1108.12 im Wert von 39 Mio. $; der größte Anteil kam aus Pakistan.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 1108.12.00.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 1108.12 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Pakistan (15 Mio. $), gefolgt von Indien.