Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 13: Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge

  • 34Tarifpositionen
  • 5 %Satz

Kapitel 13 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 13 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 34 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 21, entfallen auf Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge“).

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 34 Tarifpositionen.

1301 Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame)

1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert

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