Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 1703.10
1703.10.00.00.00: Cane molasses resulting from the extraction or refining of sugar.
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
1703.10 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker: Rohrzuckermelasse
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N309706 U.S. CBP
The tariff classification of Refiner’s Molasses from Canada
Anmerkungen
HS-Code 1703.10.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 1703.10 („Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker: Rohrzuckermelasse“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 31,5 %, UK zollfrei, Kanada 0 %–12,5 %, Brasilien 14,4 %, Argentinien 16 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 0 %–3 %, Taiwan 0 %–18,5 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 1703.10 im Wert von 9 Mio. $; der größte Anteil kam aus Pakistan.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 1703.10.00.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 1703.10 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Pakistan (3 Mio. $), gefolgt von Indien.