Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 1905.10
1905.10.00.00.00: Crispbread.
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
1905.10 Backwaren, auch kakaohaltig: Knäckebrot
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Waren der Unterpositionen 190531, 190532, 190540 und 190590, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2. Als Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, im Sinne der Unterposition 190531 gelten nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger (Füllungen und Überzüge bleiben bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht).
3. Unter die Unterposition 19059020 fallen nur trockene und spröde Erzeugnisse.
4. Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt der Position 1901 sowie solche aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel, sind von der Einreihung in Position 1901 ausgeschlossen. Der wesentliche Charakter eines Nahrungsergänzungsmittels wird nicht nur durch seine Zutaten bestimmt, sondern auch durch seine besondere Form der Darreichung, die auf seine Funktion als Nahrungsergänzungsmittel hinweist, da sie die Dosierung, die Art und Weise seiner Aufnahme und den Ort, an dem es wirken soll, bestimmt. Diese Lebensmittelzubereitungen sind in Position 2106 einzureihen, sofern sie anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind.
HS-Code 1905.10.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 1905.10 („Backwaren, auch kakaohaltig: Knäckebrot“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 5,8 %, USA zollfrei, Kanada 0 %–6 %, Mexiko 10 %, Brasilien 16,2 %, Argentinien 18 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan 9 %, Taiwan 10 %, Nordmazedonien 30 % und Nigeria 20 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 1905.10 im Wert von 10 Mio. $; der größte Anteil kam aus Thailand.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 1905.10.00.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 1905.10 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Thailand (4 Mio. $).