Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 22: Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig

  • 67Tarifpositionen
  • 0 %–50 %Satz

Kapitel 22 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 22 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 67 Tarifpositionen, verteilt auf 9 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 50 % (Durchschnitt 16,3 %); 1 Tarifposition ist mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 21, entfallen auf Position 2202 („Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser…“).

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 49 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 50 %, hat 2203.00.00.00.00 („Alcoholic beer made from malt.“).

2201 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee

2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009

2203 Bier aus Malz

2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009

2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert

2206 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen

2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt

2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke

2209 Speiseessig

Als CSV herunterladen