Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 31: Düngemittel

  • 63Tarifpositionen
  • 5 %Satz

Kapitel 31 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 31 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 63 Tarifpositionen, verteilt auf 5 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 22, entfallen auf Position 3102 („Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel“).

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 63 Tarifpositionen.

3101 Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel

3102 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel

3103 Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel

3104 Mineralische oder chemische Kalidüngemittel

3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger

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