Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 4401.41
4401.41.00.00.00: Sawdust, not agglomerated.
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
4401.41 Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, nicht: Sägespäne
Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen
1. Als „Holzpellets“ im Sinne der Unterposition 440131 gelten Nebenerzeugnisse, wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT agglomeriert worden sind. Diese Pellets sind zylindrisch, mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger und einer Länge von 100 mm oder weniger.
2. Als „Holzbriketts“ im Sinne der Unterposition 440132 gelten Nebenerzeugnisse wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder durch Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT zusammengepresst worden sind. Diese Briketts sind würfel-, polyeder- oder zylinderförmig, mit einer Mindestquerschnittsabmessung von mehr als 25 mm.
3. Als „S-P-F“ im Sinne der Unterposition 440713 gilt Holz aus Mischbeständen von Fichte, Kiefer und Tanne, bei dem der Anteil jeder Art variiert und unbekannt ist.
4. Als „Hem-Fir“ im Sinne der Unterposition 440714 gilt Holz aus Mischbeständen von Western Hemlock und Tanne, bei dem der Anteil jeder Art variiert und unbekannt ist.
Geschichte der Nummer
Seit 2022; vorher wurden diese Waren unter 4401.40 eingereiht.
HS-Code 4401.41.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 4401.41 („Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, nicht: Sägespäne“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien zollfrei, Argentinien zollfrei, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4401.41 im Wert von 6 Mio. $; der größte Anteil kam aus Lettland.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 4401.41.00.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 4401.41 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Lettland (2 Mio. $).