Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 4401.41

4401.41.00.00.00

4401.41.00.00.00: Sawdust, not agglomerated.

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll 5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

4401.41 Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, nicht: Sägespäne

Anmerkungen

Unterpositions-Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 44 →

Geschichte der Nummer

Seit 2022; vorher wurden diese Waren unter 4401.40 eingereiht.

HS-Code 4401.41.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 4401.41 („Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, nicht: Sägespäne“).

Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien zollfrei, Argentinien zollfrei, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4401.41 im Wert von 6 Mio. $; der größte Anteil kam aus Lettland.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 4401.41.00.00.00 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?

Für die Unterposition 4401.41 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Lettland (2 Mio. $).

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