Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 45: Kork und Korkwaren

  • 42Tarifpositionen
  • 5 %Satz

Kapitel 45 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 45 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 42 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.

Am feinsten gegliedert ist Position 4502 („Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in…“) mit 16 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 42 Tarifpositionen.

4501 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl

4502 Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form (einschließlich scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen)

4503 Waren aus Naturkork

4504 Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork

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