Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 50: Seide

  • 17Tarifpositionen
  • 5 %Satz

Kapitel 50 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 50 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 17 Tarifpositionen, verteilt auf 7 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.

Am feinsten gegliedert ist Position 5003 („Abfälle von Seide“) mit 9 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 17 Tarifpositionen.

5001 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet

5002 Grège, weder gedreht noch gezwirnt

5003 Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff)

5004 Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5005 Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5006 Seidengarne, Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; Messinahaar

5007 Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide

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