Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 6112.19

6112.19.00.00.00

6112.19.00.00.00: Track suits, knitted or crocheted, of textile materials, other than cotton & synthetic fibres.

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll 5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

6112.19 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen: Trainingsanzüge, aus anderen Spinnstoffen

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 61 →

HS-Code 6112.19.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 6112.19 („Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen“).

Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Pieces/Units angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 12 %, Türkei 12 %, USA 3,5 %–28,2 %, UK 12 %, Kanada 18 %, Mexiko 35 %, Brasilien 35 %, Argentinien 20 %, Peru 11 %, Neuseeland 10 %, Japan 8,4 %, Taiwan 12 %, Schweiz zollfrei, Norwegen 5,6 %, Nordmazedonien 17,5 % und Nigeria 20 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 6112.19 im Wert von 4 Mio. $; der größte Anteil kam aus der Türkei.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 6112.19.00.00.00 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Pieces/Units. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?

Für die Unterposition 6112.19 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus der Türkei (1 Mio. $), gefolgt von Pakistan.

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