Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 6116.10
6116.10.00.00.00: Gewirkte Handschuhe mit Kunststoff oder Gummi: Gloves, mittens & mitts, knitted or crocheted, impregnated, coated, or covered or laminated with plastics or rubber.
Gewirkte Handschuhe mit Kunststoff oder Gummi
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
6116.10 mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N361792 U.S. CBP
The tariff classification of gloves from China
- N361111 U.S. CBP
The tariff classification of gloves from Malaysia
- N359005 U.S. CBP
The tariff classification of gloves from China
- N351581 U.S. CBP
The tariff classification of gloves from Sri Lanka
- 600013885 HMRC
Product is a pair of nitrile coated working gloves in size 8 (M). These gloves are made from a 13 gauge polyester which is knitted to make the gloves and is then coated with a nitrile flexible shell on the palm side of the glove. They come in 3 different colours: black, red and orange with a black…
- 600013886 HMRC
Product is a pair of nitrile coated working gloves in size 9 (L). These gloves are made from a 13 gauge polyester which is knitted to make the gloves and is then coated with a nitrile flexible shell on the palm side of the glove. They come in 3 different colours: black, red and orange with a black…
- 600013887 HMRC
Product is a pair of nitrile coated working gloves in size 10 (XL). These gloves are made from a 13 gauge polyester which is knitted to make the gloves and is then coated with a nitrile flexible shell on the palm side of the glove. They come in 3 different colours: black, red and orange with a…
- 600013888 HMRC
Product is a pair of latex coated working gloves in size 8 (M). These gloves are made from a 10 gauge polyester which is knitted to make the gloves and is then coated with a latex flexible shell on the palm side of the glove. They come in 2 different colours: yellow glove with green coating and…
insgesamt 133 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.
Hierbei
kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewirkt, buntgestrickt oder bedruckt sein,
ist ein Pullover oder eine Weste auch dann als Bestandteil einer Kombination zugelassen, wenn diese Kleidungsstücke Bündchen aufweisen, das zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstück aber nicht, vorausgesetzt, die Bündchen sind nicht angenäht, sondern unmittelbar im Wirk- oder Strickvorgang entstanden.
Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.
Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.
2. Der Begriff „Unterhemden“ im Sinne der Position 6109 schließt Kleidungsstücke ein, die auch modisch gestaltet sein können und unmittelbar auf der Haut getragen werden, ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, einschließlich solche mit Trägern.
Diese Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, haben mit den T-Shirts oder anderen mehr herkömmlichen Typen von Unterhemden meistens mehrere charakteristische Merkmale gemeinsam.
3. Zu Position 6111 oder zu den Unterpositionen 61161020 bzw. 61161080 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:
ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder
aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.
In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern die Gewirke oder Gestricke nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 5 letzter Absatz zu Kapitel 59).
Geschichte der Nummer
Seit 2022; vorher wurden diese Waren unter 6116.91, 6116.92, 6116.93, 6116.99 eingereiht.
HS-Code 6116.10.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 6116.10 („mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 8 %–8,9 %, Türkei 8 %–8,9 %, USA 0 %–23,5 %, UK 8 %, Kanada 18 %, Mexiko 35 %, Brasilien 35 %, Argentinien 20 %, Peru 11 %, Neuseeland 5 %, Japan 7,4 %, Taiwan 12 %, Schweiz zollfrei, Norwegen 5,6 %, Nordmazedonien 17,5 % und Nigeria 20 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 6116.10 im Wert von 63 Mio. $; der größte Anteil kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 6116.10.00.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 6116.10 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus China (43 Mio. $), gefolgt von Pakistan.