Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 63: Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen

  • 100Tarifpositionen
  • 5 %Satz

Kapitel 63 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 63 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 100 Tarifpositionen, verteilt auf 10 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.

Am feinsten gegliedert ist Position 6307 („Andere konfektionierte Waren“) mit 23 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 100 Tarifpositionen.

6301 Decken

6302 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche

6303 Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken)

6304 Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404

6305 Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken

6306 Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter oder für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen

6307 Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung

6308 Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf

6309 Altwaren

6310 Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren

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