Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 64: Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon

  • 44Tarifpositionen
  • 5 %Satz

Kapitel 64 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 64 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 44 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 16, entfallen auf Position 6403 („Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder…“).

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 44 Tarifpositionen.

6401 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist

6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff

6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder

6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen

6405 Andere Schuhe

6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon

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