Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 65: Kopfbedeckungen und Teile davon

  • 30Tarifpositionen
  • 5 %Satz

Kapitel 65 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 65 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 30 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.

Am feinsten gegliedert ist Position 6506 („Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet“) mit 15 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 30 Tarifpositionen.

6501 Hutstumpen, weder geformt noch randgeformt, aus Filz; Hutplatten, Bandeaux (auch aufgeschnitten), aus Filz, zum Herstellen von Hüten

6502 Hutstumpen oder Hutrohlinge, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, weder geformt noch randgeformt noch ausgestattet

6504 Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet

6505 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet

6506 Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet

6507 Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen

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