Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 6802.29
6802.29.00.00.00: Monumental or building stone & articles thereof, simply cut or sawn, with a flat or even surface, other than marble, travertine, alabaster & calcareous.
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
6802.29 Andere Werksteine und Waren daraus, lediglich geschnitten: andere Steine
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht:
a) Waren des Kapitels 25;
b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen);
c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse des Kapitels 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe);
d) Waren des Kapitels 71;
e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82;
f) Lithografiesteine (Position 8442);
g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018);
ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren oder für andere Uhrmacherwaren);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Waren der Position 9602, wenn sie aus den in Anmerkung 2 Buchstabe b) zu Kapitel 96 genannten Stoffen bestehen, Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe), der Position 9609 (z. B. Schiefergriffel), der Position 9610 (z. B. Schiefertafeln zum Schreiben oder Zeichnen) oder der Position 9620 (Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren);
n) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
2. Der Begriff „bearbeitete Werksteine“ in Position 6802 bezieht sich nicht nur auf Steine der in der Position 2515 oder 2516 erfassten Art, sondern auch auf alle anderen natürlichen Steine (z. B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die in gleicher Weise bearbeitet sind; das gilt jedoch nicht für Tonschiefer.
HS-Code 6802.29.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 6802.29 („Andere Werksteine und Waren daraus, lediglich geschnitten: andere Steine“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Kilograms angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 1,7 %, Türkei 1,7 %, USA 4,9 %–6 %, UK zollfrei, Kanada 5 %, Mexiko 15 %, Brasilien 5,4 %, Argentinien 5,4 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan zollfrei, Taiwan 7,5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 20 % und Nigeria 20 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 6802.29 im Wert von 42 Mio. $; der größte Anteil kam aus Jordanien.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 6802.29.00.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Kilograms. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?
Für die Unterposition 6802.29 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Jordanien (18 Mio. $), gefolgt von der Türkei.