Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 81: Andere Unedle Metalle; Cermets; Waren daraus

  • 108Tarifpositionen
  • 5 %Satz

Kapitel 81 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 81 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 108 Tarifpositionen, verteilt auf 12 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.

Am feinsten gegliedert ist Position 8104 („Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) mit 24 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 108 Tarifpositionen.

8101 Wolfram und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

8102 Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

8103 Tantal und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

8104 Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

8105 Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

8106 Bismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

8108 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

8109 Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

8110 Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

8111 Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

8112 Beryllium, Chrom, Hafnium, Rhenium, Thallium, Cadmium, Germanium, Vanadium, Gallium, Indium und Niob (Columbium) und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

8113 Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

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