Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 8704.43
8704.43.00.00.00: Other, with both compression-ignition internal combustion piston engine (diesel or semi-diesel) and electric motor as motors for propulsion g.v.w. exceeding 20 tonnes
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
8704.43 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.
2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern.
Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden.
3. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
4. Zu Position 8712 gehören alle zweirädrigen Kinderfahrräder. Andere Kinderfahrräder gehören zu Position 9503.
Geschichte der Nummer
Seit 2022; vorher wurden diese Waren unter 8704.23 eingereiht.
HS-Code 8704.43.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 8704.43 („mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Pieces/Units angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 3,5 %–22 %, Türkei 3,5 %–22 %, USA 25 %, UK 2 %–10 %, Kanada 6,1 %, Mexiko 5 %–50 %, Brasilien 35 %, Argentinien 35 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan 25 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 3 %–15 % und Nigeria 5 %–10 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 8704.43 im Wert von 2 Mio. $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 8704.43.00.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Pieces/Units. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.