Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 8906.10
8906.10.00.00.00: Warships.
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
8906.10 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe: Kriegsschiffe
Anmerkungen
Anmerkung
1. Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Zu den Unterpositionen 89011010, 89012010, 89013010, 89019010, 89020010, 89032210, 89032310, 89033210, 89033310, 89040091 und 89069010 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt.
2. Zu den Unterpositionen 89051010 und 89059010 gehören nur Wasserfahrzeuge und Schwimmdocks, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind.
3. Die Position 8908 erfasst mit dem Begriff „Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken“ auch folgende Waren, sofern sie mit Wasserfahrzeugen und anderen schwimmenden Vorrichtungen zum Abwracken gestellt werden und zu deren üblicher Ausrüstung gehören:
gebrauchte oder neue Ersatzteile (z. B. Schiffsschrauben),
bewegliche Gegenstände (Möbel, Küchengeräte, Geschirr usw.), augenscheinlich gebraucht.
HS-Code 8906.10.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 8906.10 („Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe: Kriegsschiffe“).
Der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in Pieces/Units angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada 25 %, Mexiko 10 %, Brasilien 20 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 7 % und Nigeria 10 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 8906.10 im Wert von 66 Mio. $; der größte Anteil kam aus der Türkei. Deutschland lag mit 2 Mio. $ auf Rang 3 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 8906.10.00.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: Pieces/Units. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 8906.10?
Bei den Einfuhren der GCC-Staaten in Unterposition 8906.10 lag Deutschland 2024 mit 2 Mio. $ auf Rang 3.