Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 9015.10
9015.10.00.00.00: Entfernungsmesser: Rangefinders.
Entfernungsmesser
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: GCC
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
9015.10 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie: Entfernungsmesser
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N300548 U.S. CBP
The tariff classification of an ultrasonic height sensor from China
- N288934 U.S. CBP
The tariff classification of a laser scanning unit from South Africa
- N288800 U.S. CBP
The tariff classification of a laser rangefinder from South Africa
- N281448 U.S. CBP
The tariff classification of ultrasonic sensors from multiple countries
insgesamt 6 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Als „elektronisch“ im Sinne der Unterpositionen 90153010, 90258040, 90261021, 90261029, 90262020, 90268020, 90271010 und 90321020 gelten Instrumente, Apparate und Geräte, die eine oder mehrere Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 enthalten. Bei der Anwendung dieser Anmerkung bleiben jedoch solche Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 unberücksichtigt, die nur eine Gleichrichterfunktion haben oder die zum Stromversorgungsteil der Instrumente, Apparate oder Geräte gehören.
2. Im Sinne der Unterposition 90211010 bezeichnet der Ausdruck ‚orthopädische Apparate und Vorrichtungen‘ Apparate und Vorrichtungen, die im Unterschied zu Erzeugnissen, welche für verschiedene Zwecke verwendet werden können (beispielsweise Erzeugnisse für überbeanspruchte Gelenke, Bänder oder Sehnen, verursacht durch sportliche Aktivitäten oder Maschineschreiben, und Erzeugnisse, die lediglich – beispielsweise entzündungsbedingte – Schmerzen in dem beschädigten oder versehrten Körperteil lindern) besonders für einen bestimmten orthopädischen Zweck konzipiert sind.
Die ‚orthopädischen Apparate und Vorrichtungen‘ müssen eine bestimmte Bewegung des beschädigten oder versehrten Körperteils (z. B. Gelenke, Bänder Sehnen) vollständig verhindern, sodass weitere Verletzungen oder körperliche Fehlbildungen oder auch eine Verschlimmerung solcher Verletzungen oder Fehlbildungen ausgeschlossen werden, was sie von anderen Erzeugnissen unterscheidet, die bestimmte Bewegungen zwar nicht verhindern können, aber dennoch aufgrund ihrer relativen Steifheit reflexartige Bewegungen (d. h. unbewusst ausgeführte Bewegungen) verhindern, beispielsweise flexible Schienen, Druckpelotten, nicht elastische Spinnstoffe, bewegungseinschränkende Klettverschlussbänder.
HS-Code 9015.10.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 9015.10 („Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie: Entfernungsmesser“).
Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Pieces/Units angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei 3,7 %, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 20 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 9015.10 im Wert von 15 Mio. $; der größte Anteil kam aus Frankreich. Deutschland lag mit 1 Mio. $ auf Rang 3 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 9015.10.00.00.00 in den GCC-Staaten?
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Pieces/Units. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 9015.10?
Bei den Einfuhren der GCC-Staaten in Unterposition 9015.10 lag Deutschland 2024 mit 1 Mio. $ auf Rang 3.