Gemeinsamer Zolltarif des GCC · HS-Code · HS 9030.31

9030.31.00.00.00

9030.31.00.00.00: Multimeters (measuring electrical quantities), without a recording device.

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Zolltarif des GCC, gültig ab 1. Januar 2025 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: GCC

Zoll 5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

9030.31 Andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder: Multimeter, ohne Registriervorrichtung

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 90 →

HS-Code 9030.31.00.00.00 ist im Gemeinsamen Zolltarif des GCC die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 9030.31 („Andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder“).

Der Zollsatz beträgt 5 %; die Menge wird in Pieces/Units angemeldet.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei 0 %–4,2 %, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 20 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 10 %.

Die GCC-Staaten importierten 2024 Waren der Unterposition 9030.31 im Wert von 19 Mio. $; der größte Anteil kam aus Österreich.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für HS-Code 9030.31.00.00.00 in den GCC-Staaten?

Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC beträgt der Zollsatz 5 %; besondere Maßeinheit: Pieces/Units. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

Woher beziehen die GCC-Staaten diese Waren?

Für die Unterposition 9030.31 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Österreich (2 Mio. $), gefolgt von China.

Als CSV herunterladen Änderungen folgen (RSS)