Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 97: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

  • 26Tarifpositionen
  • 5 %Satz

Kapitel 97 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 97 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 26 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 7, entfallen auf Position 9705 („Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem…“).

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 26 Tarifpositionen.

9701 Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen, Mosaike und ähnliche dekorative Bildwerke

9702 Originalstiche, -schnitte und -steindrucke

9703 Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art

9704 Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position 4907

9705 Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert

9706 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt

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