Japanischer Zolltarif
Japanischer Zolltarif, Kapitel 05: Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 32Tarifpositionen
- 0 %–3,5 %Satz
Kapitel 05 umfasst im japanischen Zolltarif 32 Tarifpositionen, verteilt auf 9 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 0 % bis 3,5 % (Durchschnitt 0,3 %); 28 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 11, entfallen auf Position 0511 („Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen“).
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 28 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 3,5 %, hat 0511.99.290 („Animal products not elsewhere specified or included“).
0501 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar
0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare
0504 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen
0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon
0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon
0508 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon
0510 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht
0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
- 0511.10.000Animal products not elsewhere specified or included: bovine semen
- 0511.91.110Products of fish or crustaceans, molluscs or other aquatic: fish waste
- 0511.91.120Fertile fish eggs for hatching
- 0511.91.190Products of fish or crustaceans, molluscs or other aquatic: artemia salina's eggs
- 0511.91.200Products of fish or crustaceans, molluscs or other aquatic: 2 Other
- 0511.99.120Horsehair and horsehair waste, whether or not put up as a layer with or without supporting material
- 0511.99.110Tendons and sinews, parings and similar waste of raw hides and skins
- 0511.99.190Animal products not elsewhere specified or included: bovine semen, other
- 0511.99.210Not less than 3,600 yen/kg in value for customs duty
- 0511.99.290Animal products not elsewhere specified or included: bovine semen, other
- 0511.99.900Animal products not elsewhere specified or included: bovine semen, other, 3 Other