Japanischer Zolltarif · statistischer Code · HS 1302.20
1302.20.000: Pectic substances, pectinates and pectates
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Japanischer Zolltarif, gültig ab 8. August 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 1302 Vegetable saps and extracts; pectic substances, pectinates and pectates; agar-agar and other mucilages and thickeners, whether or not modified, derived from vegetable products
- 1302.20.000 Pectic substances, pectinates and pectates
Was Sie zahlen
Einfuhr: Japan
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
1302.20 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
Anmerkungen
Anmerkung
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium.
Zu dieser Position gehören dagegen nicht:
a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704);
b) Malzextrakt (Position 1901);
c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101);
d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22);
e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938;
f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939);
g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822);
h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203);
ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33);
k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
Zusätzliche Anmerkung
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 130220 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.
Statistischer Code 1302.20.000 ist im japanischen Zolltarif die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 1302.20 („Pektinstoffe, Pektinate und Pektate“).
Der angewandte Zollsatz beträgt 3 %; die Menge wird in KG angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 11,2 %–19,2 %, Türkei 11,2 %–25 %, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 15 %, Brasilien 7,2 %, Argentinien 7,2 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Taiwan 5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Japan importierte 2024 Waren der Unterposition 1302.20 im Wert von 37 Mio. $; der größte Anteil kam aus Dänemark. Deutschland lag mit 5 Mio. $ auf Rang 3 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für statistischer Code 1302.20.000 in Japan?
Im japanischen Zolltarif beträgt der angewandte Zollsatz 3 %; besondere Maßeinheit: KG. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 1302.20?
Bei den Einfuhren Japans in Unterposition 1302.20 lag Deutschland 2024 mit 5 Mio. $ auf Rang 3.